FAQ der Stadtwerke Kleve zur Umsetzung der befristeten Umsatzsteuersenkung
● Was wurde vom Bundestag und Bundesrat beschlossen?
Im Rahmen des Konjunkturpaketes zur Corona-Krise wurde am 29.06.2020 beschlossen, die Umsatzsteuer temporär vom 01.07.2020 bis zum 31.12.2020 zu senken.
● Wie verändern sich die Steuersätze?
Der volle Umsatzsteuersatz (z.B. für Energielieferungen) reduziert sich von bisher 19 % auf 16 %, der verminderte Umsatzsteuersatz (z.B. für Wasserlieferungen) reduziert sich von 7 % auf 5 %.
● Geben die Stadtwerke Kleve die Steuersenkung an ihre Kunden weiter?
Ja, wir geben die Senkung der Umsatzsteuer mit der Jahresverbrauchsabrechnung 2020 in voller Höhe weiter.
● Werden Abschlagszahlungen angepasst?
Grundsätzlich wird die USt-Senkung bei der Jahresendabrechnung berücksichtigt. Eine Anpassung der Abschlagszahlungen ist deshalb nicht notwendig. Selbstverständlich berücksichtigen wir individuelle Wünsche bei der Abschlagsfestlegung.
● In welchem Zeitraum wirkt die Steuersenkung?
Entscheidend ist das Ende des Ablesezeitraumes. Liegt dieses zwischen dem 01.07.2020 und dem 31.12.2020, so unterliegt der gesamte Ablesezeitraum – also von Beginn an – der Umsatzsteuer von 16 % bzw. 5 %.
● Sind die Zähler abzulesen?
Um von der Umsatzsteuersenkung zu profitieren ist keine Zählerablesung zum 30.06.2020 notwendig. Selbstverständlich können Sie uns dennoch jederzeit hier die Zwischenablesungen mitteilen. Wir werden rechtzeitig vor der Jahresabrechnung zur Ablesung der Zählerstände auf die Kunden zukommen.