Antragsformulare und Regelwerke
Technische Anschlussbedingungen (TAB)
Rechtsgrundlage für den Netzanschluss ist das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sowie die nachgelagerte Verordnung über die "Allgemeinen Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung" (NAV) und für den vorrangigen Anschluss von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien und aus Grubengas das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG).
Die Stadtwerke Kleve GmbH ist verpflichtet, nach Maßgabe der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) jedermann an ihr Elektrizitätsversorgungsnetz anzuschließen und die Nutzung des Anschlusses zur Entnahme von Strom in Niederspannung zu gestatten.
Zusätzlich zu den Allgemeinen Bedingungen der NAV gelten die nachstehenden Bedingungen der Stadtwerke Kleve GmbH zur NAV.
TAB 2026 – Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz
Mit Inkrafttreten der oben genannten Technischen Anschlussbedingungen verlieren die ergänzenden technischen Bedingungen Ihre Wirkung zum 31.08.2026.
Ergänzende Technische Anschlussbedingung - Niederspannungsnetz (gültig bis 31.08.2026)
Ergänzende Bedingungen zu Steuerbaren Verbrauchseinrichtungen (gemäß EnWG§14a) (gültig bis 31.12.2025)
TAB 2026 - Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Mittelspannungsnetz
Die Ergänzenden Bedingungen enthalten entsprechend §§ 19, 49 Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) die Technischen Mindestanforderungen sowie die Technischen Anwendungsregeln für den Netzanschluss von Letztverbrauchern am Elektrizitätsverteilernetz der Stadtwerke Kleve GmbH und stellen die Interoperabilität des Elektrizitätsverteilernetzes sicher.
Netzanschlussportal
Bitte beachten Sie folgenden Hinweis: Für die Registrierung im Netzanschlussportal für Kunden ist ein separater Zugang notwendig. Ihre Zugangsdaten aus dem Kundenportal der Stadtwerke Kleve GmbH sind hier nicht gültig. Den Zugang können Sie in der Antragsstrecke erstellen.
Netzanschlussportal für Kunden




