Allgemeiner Tarif Erdgas
Preisblatt gültig ab 1. Januar 2021
Allgemeine Preise der Grund- und Ersatzversorgung nach § 36 und § 38 EnWG und Allgemeiner Tarif.
Bezugsmenge in kWh/Jahr | Verbrauchspreis ct/kWh | Grundpreis €/Jahr | ||
---|---|---|---|---|
netto*) | brutto**) | netto | brutto **) | |
bis einschließlich 3.457 | 6,29 | 7,49 | 21,47 | 25,55 |
3.458 - 10.227 | 4,87 | 5,80 | 70,56 | 83,97 |
10.228 - 100.000 | 4,72 | 5,62 | 85,90 | 102,22 |
100.001 und mehr | 4,806 | 5,72 | - |
*) In den Verbrauchspreisen ist die Erdgassteuer in Höhe von 0,55 ct/kWh enthalten.
**) Werte aus Übersichtlichkeitsgründen zum Teil gerundet; das Erdgasentgelt wird auf der Basis von Netto-Preisen ermittelt und erhöht sich um die Umsatzsteuer (19 %) zum Rechnungsbetrag.
Erläuterungen zum Allgemeinen Tarif
Die Stadtwerke Kleve GmbH beliefert alle Haushaltskunden und sonstigen Letztverbraucher mit einem Jahresverbrauch bis zu 125.000 kWh/a im Rahmen der Grundversorgung sowie alle Letztverbraucher im Rahmen der Ersatzversorgung zu den nachstehenden Allgemeinen Preisen sowie zu den Allgemeinen Bedingungen gemäß der Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV), soweit diese Kunden nicht auf Grundlage eines Sondervertrages außerhalb von § 36 Absatz 1 EnWG beliefert werden.
Das gelieferte Erdgas wird am Zähler im Betriebszustand in m³ abgelesen und thermisch abgerechnet. Die Umrechnung von m³ in kWh erfolgt mittels eines durchschnittlichen Brennwertes und einer Zustandszahl, die den Luftdruck, den Effektivdruck des Gases am Zähler sowie die Gastemperatur berücksichtigt.
Der durchschnittliche Brennwert beträgt zur Zeit 11,395. Die Zustandszahl beträgt bei einem Effektivdruck von 22 mbar 0,9674 (untere Höhenzone) bzw. 0,9617 (obere Höhenzone).
Rechenbeispiel:
Am Zähler wird ein Verbrauch von 2.000 m³ Gas ermittelt.
=>2.000 m³ x 11,395 kWh/m³ x 0,9674 = 22.047 kWh.
Beim Vergleich zwischen einer "kWh Gas" und einer "kWh Strom" sind der Gesamtwirkungsgrad und das Verhältnis zwischen Brennwert und Heizwert zu berücksichtigen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Nutzenergie einer "kWh Strom" etwa dem 1,3-fachem einer "kWh Gas" entspricht.
Erdgassteuer
Gemäß Durchführungsverordnung zum Energiesteuergesetz besteht folgende Hinweispflicht:
"Steuerbegünstigtes Energieerzeugnis! Darf nicht als Kraftstoff verwendet werden, es sei denn, eine solche Verwendung ist nach dem Energiesteuergesetz oder der Energiesteuer-Durchführungsverordnung zulässig. Jede andere Verwendung als Kraftstoff hat steuer- und strafrechtliche Folgen! In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Hauptzollamt."
Einführung CO2-Bepreisung
Zum 01.01.2021 wurde eine CO2-Bepreisung eingeführt. Die dadurch bedingte Erhöhung der staatlich festglegten Preisbestandteile konnten wir abmildern. Wir geben Einkaufsvorteile an Sie weiter.
Haben Sie Fragen?
Für Fragen und Auskünfte stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kundencenters unter der Telefonnummer 02821 593-140 jederzeit gerne zur Verfügung.
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