INFORMATION

 

Infos

Wichtige Verbraucherinformationen rund um die Strombelieferung.

Stromkennzeichnung

Stromkennzeichnung gemäß § 42 Energiewirtschaftsgesetz vom 07. Juli 2005 geändert 2021, Angaben auf Basis vorläufiger Daten für das Jahr 2022.

Komplettdarstellung 2023

Verbraucherinformationen

Kontaktdaten des Kundencenters

Bei Fragen zu Ihrer Energierechnung oder der Energielieferung stehen Ihnen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kundencenters gerne zur Verfügung. Sie erreichen uns telefonisch unter 02821 593-140 oder persönlich in unserem Kundencenter, Flutstr. 36 in 47533 Kleve (Mo.-Mi. 8:00 – 17:00 Uhr, Do. 8:00 – 18:00 Uhr,  Fr. 8:00 – 16:00 Uhr).

Kontaktdaten der Bundesnetzagentur:

Der Verbraucherservice der Bundesnetzagentur stellt Ihnen für den Bereich Elektrizität und Gas Informationen über das geltende Recht, Ihre Rechte als Letztverbraucher und über Streitbeilegungsverfahren zur Verfügung.

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen; Verbraucherservice Energie: Postfach 80 01, 53105 Bonn, Tel. 030 22480-500, E-Mail: verbraucherservice-energie@bnetza.de

Kontaktdaten der Schlichtungsstelle:

Zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten zwischen der Stadtwerke Kleve GmbH und der Kundin bzw. dem Kunden über den Gegenstand dieses Vertrages kann ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle Energie beantragt werden. Voraussetzung dafür ist, dass nach der Kontaktaufnahme mit unserem Kundencenter und nach Antwort in Textform innerhalb von vier Wochen keine für beide Seiten zufriedenstellende Lösung gefunden wurde.

Bei Abschluss des Vertrages bekannte Kontaktdaten:
Schlichtungsstelle Energie e.V.
Friedrichstr. 133
10117 Berlin
Tel.: 030 2757240-0
Fax: 030 22480-323
E-Mail: info@schlichtungsstelle-energie.de
Internet: www.schlichtungsstelle-energie.de

Sollten Sie ein Verbraucher i.S.d. § 13 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) sein und einen Schlichtungsantrag unter den vorgenannten Voraussetzungen bei der Schlichtungsstelle Energie stellen, ist die Stadtwerke Kleve GmbH zur Teilnahme am Schlichtungsverfahren verpflichtet. Das Recht der Kundin bzw. des Kunden oder der Stadtwerke Kleve GmbH, die Gerichte anzurufen oder ein anderes Verfahren nach dem Energiewirtschaftsgesetz zu beantragen, bleibt unberührt. Sofern wegen eines Anspruchs, der durch ein Schlichtungsverfahren betroffen ist, ein Mahnverfahren eingeleitet wurde, soll der das Mahnverfahren betreibende Beteiligte auf Veranlassung der Schlichtungsstelle das Ruhen des Mahnverfahrens bewirken.

Clearingstelle EEG | KWKG

Die Clearingstelle EEG|KWKG ist eine neutrale, unabhängige Stelle zur außergerichtlichen Klärung von Fragen des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG) und des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG). Die Clearingstelle EEG|KWKG bietet allen Marktakteuren die Möglichkeit, Konflikte zeitnah und unkompliziert durch Verfahren beizulegen und Antworten auf Anwendungsfragen zum EEG und zum KWKG zu erhalten.

Nähere Informationen finden Sie unter www.clearingstelle-eeg-kwkg.de

Informationen zur Online-Streitbeilegung

Die EU-Kommission hat eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten (sog. „OS-Plattform“) geschaffen. Die OS-Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten betreffend vertragliche Verpflichtungen, die aus Online-Kaufverträgen erwachsen. Sie können die OS-Plattform unter dem folgenden Link erreichen: http://ec.europa.eu/consumers/odr.

Fragen oder Beschwerden im Zusammenhang mit Ihrem Energieliefervertrag können per e-Mail an unseren Verbraucherservice (verbraucherservice@stadtwerke-kleve.de) gerichtet werden.

Informationen zu Energieeffizienz-Maßnahmen

(nach § 4 Abs. 1 EDL-G)     

Informationen zur Wirksamkeit von Energieeffizienzmaßnahmen sowie über verfügbare Angebote durch Energiedienstleister, Anbieter von Energieaudits, die unabhängig von den Energieunternehmen sind und Anbieter von Energieeffizienzmaßnahmen, die mit wettbewerbsorientierter Preisgestaltung durchgeführt werden, finden Sie auf der Internetseite der Bundesstelle für Energieeffizienz (www.bfee-online.de) sowie deren Berichte nach § 6 Abs. 1 EDL-G. Informationen über angebotene Energieeffizienzmaßnahmen, Endkunden-Vergleichsprofile sowie gegebenenfalls technische Spezifikationen von energiebetriebenen Geräten erhalten Sie bei der Deutschen Energie-agentur (www.dena.de) sowie bei der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (www.vzbv.de).

Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV) inkl. Ergänzende Bedingungen

Hier können Sie die aktuelle StromGVV mit den Ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Kleve GmbH downloaden.

StromGVV

Abwendungsvereinbarung

Haben Sie Fragen?

Für Fragen und Auskünfte stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kundencenters unter der Telefonnummer 02821 593-140 jederzeit gerne zur Verfügung.

Kontakt

Haben Sie Fragen, Anregungen oder benötigen Sie weitere Informationen?
Wir freuen uns, wenn Sie mit uns Kontakt aufnehmen. Damit wir schnell auf Ihre Nachricht antworten können, teilen Sie uns bitte Ihren Namen und Ihre E-Mail-Adresse mit.

Oder besuchen Sie uns persönlich in unserem Kundencenter.
Montag - Mittwoch 8.00 - 17.00 Uhr
Donnerstag 8.00 - 18.00 Uhr
Freitag 8.00 - 16.00 Uhr

Wir sind für Sie da:

Kundencenter Tel. 02821 593-140
Technische Fragen Tel. 02821 593-200
Entstörungsdienst (24 h) Tel. 02821 593-0
Kostenlose
Servicenummer
Tel. 0800 0593140
E-Mail kundencenter@stadtwerke-kleve.de